Die Einbindung eines Immobilienmaklers im Rahmen von Grundstücksgeschäften ist heutzutage üblich. Da die gesetzlichen Vorschriften hierbei nur wenige Paragrafen umfassen, ist es wichtig, die umso größere Anzahl der Rechtsprechung zu beachten.
Im Rahmen der Wohnraumvermittlung gilt seit dem 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip. Nur wenn ein Mieter einen Makler mit der Wohnungssuche nach seinen speziellen Vorgaben beauftragt, ist der Mieter selbst zur Zahlung der Provision verpflichtet. Meine Beratung setzt hier an, unter Berücksichtigung etwaiger regionaler Unterschiede.