Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Berlin

Im juristischen Bereich nimmt das Immobilienrecht eine Art Sonderstellung ein. Dies liegt in erster Linie an seiner Komplexität, die eine klare Zuordnung zu den jeweils relevanten Gesetzen erschwert. Grundsätzlich geht es im Immobilienrecht um alle rechtlichen Aspekte, die in direktem Zusammenhang mit dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie stehen.

Dass für dieses umfangreiche Kapitel im Rechtssystem die Erfahrung und die fachliche Kompetenz eines professionellen Rechtsanwaltes gefragt sind, erklärt sich von selbst. In Berlin biete ich Ihnen als spezialisierter Rechtsanwalt meinen kompetenten Service in allen Angelegenheiten, die das Immobilienrecht betreffen, an.

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zum Immobilienrecht zur Verfügung!
Telefon:  030-224 452 511

Ein kleiner Ausflug in die facettenreiche Welt des Immobilienrechts

Grundstücksrecht, Maklerrecht, Architektenrecht sowie klassische Auseinandersetzungen mit den Nachbarn fallen ausnahmslos in die Kategorie „Immobilienrecht“. Ob es dabei nun um Lärm- oder Geruchsbelästigung geht oder Unkraut, das den Weg aus dem eigenen in den benachbarten Garten findet, ist irrelevant.

Da dieser Bereich bereits bei Experten einer Spezialisierung bedarf, um durch den Dschungel an unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zu finden, ist es nachvollziehbar, dass Laien hier ohne einen Fachmann an ihrer Seite hilflos dastehen.

Im Raum Berlin inklusive aller Stadtteile, darunter Charlottenburg, Steglitz, Schöneberg, Zehlendorf und Wilmersdorf, berate ich Sie als qualifizierter Rechtsanwalt in allen Anliegen rund um das Immobilienrecht gerne. Dabei setze ich den Schwerpunkt auf das Wesentliche und arbeite im Dienste meiner Mandantinnen und Mandanten gezielt an einer Lösung der jeweiligen Problematik, so vielschichtig sie auch sein mag. Profitieren werden Sie zudem von der Tatsache, dass ich mich grundsätzlich um eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer ganz persönlichen Rechtsfragen bemühe. Dies fängt bei der unmittelbaren Terminvereinbarung beim Erstkontakt an und setzt sich bis zum Ende des Mandates fort.

Das Leistungsspektrum Ihres Anwaltes in Berlin auf einen Blick

Dass Sie mit einer oder mehrerer der zahlreichen Varianten des Immobilienrechts konfrontiert werden, ist wahrscheinlich, wann immer Immobilien involviert sind. Themen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, sind unter anderem Grundstückskauf und Grundstücksvertrag, Einträge im Grundbuch, Bauträgervertrag sowie Immobilienkaufvertrag.

In jedem dieser Fälle müssen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen berücksichtigt werden, um die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Transaktion zu gewährleisten. Hier den Überblick zu bewahren, ist bereits eine kleine Herausforderung für sich, die nur von Ihrem kompetenten Anwalt in Berlin geleistet werden kann.

Gerne übernehme ich als Rechtsanwalt für Immobilienrecht sämtliche rechtliche Angelegenheiten, die in diesem Bereich auf Sie zukommen. Ausgangspunkt ist eine intensive Beratung, in der ich alle wesentlichen Elemente, die in Ihrem konkreten Fall zum Tragen kommen, berücksichtige und Ihnen die weiteren einzuleitenden Schritte erläutere.

Verlieren Sie also keine kostbare Zeit, sondern wenden Sie sich mit Ihrem Immobilienproblem vertrauensvoll an mich, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

Ich beantworte gern all Ihre Fragen – Rufen Sie mich in meiner Kanzlei einfach an!
Telefon:  030-224 452 511

Häufig erweist sich bereits die Tatsache als hilfreich, dass Sie in rechtlichen Fragen nicht allein gelassen werden, sondern für die Außenwelt ganz offensichtlich über einen ernst zu nehmenden juristischen Beistand verfügen. Laienhafte Lösungsversuche sollten allein aufgrund der Komplexität des Wohnungseigentumsrechtes vermieden werden.

Sparen Sie hier an der falschen Stelle, so kann dies schnell zu einer für alle Beteiligten kostspieligen und zeitaufwendigen Eskalation der Auseinandersetzung führen.

Entsprechend lautet mein fachmännischer Rat an Sie, keine unnötigen Risiken einzugehen, sondern sich stattdessen mit Ihren Fragen und Anliegen rund um Ihr Wohnungseigentum direkt vertrauensvoll an mich zu wenden. Ich helfe Ihnen gerne weiter und stelle Ihnen die auf Ihren konkreten Fall abgestimmten Optionen vor.

Sie wählen die Wohnung. Ich berate Sie – Rufen Sie mich einfach an!
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Grundstückskaufvertrag, Makler- und Erbbaurecht – Alles zum Immobilienrecht

Ich biete Ihnen eine kompetente Vertretung und Zusammenarbeit in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Dabei stehen vor allem folgende Tätigkeiten im Mittelpunkt:

Grundstückskaufvertrag

Ich berate Sie bei allen Kaufverträgen über Baugrundstücke, Wohnimmobilien und Geschäftshäuser. Dabei begleite ich Sie von der ersten Vertragsanbahnung bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages. Erfahrungsgemäß ist es wirtschaftlich für Sie günstiger, mögliche Streitpunkte bereits im Vorfeld zu erkennen, zu klären und auszuräumen.

Aus diesem Grunde sollte bereits vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag geklärt und geprüft werden, ob Ihre Interessen auch in der Weise berücksichtigt werden, die Ihrem Willen entsprechen.

Maklerrecht

Die Einbindung eines Immobilienmaklers im Rahmen von Grundstücksgeschäften ist heutzutage üblich. Da die gesetzlichen Vorschriften hierbei nur wenige Paragrafen umfassen, ist es wichtig, die umso größere Anzahl der Rechtsprechung zu beachten.

Im Rahmen der Wohnraumvermittlung gilt seit dem 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip. Nur wenn ein Mieter einen Makler mit der Wohnungssuche nach seinen speziellen Vorgaben beauftragt, ist der Mieter selbst zur Zahlung der Provision verpflichtet. Meine Beratung setzt hier an, unter Berücksichtigung etwaiger regionaler Unterschiede.

Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht handelt es sich aus Sicht des Grundstückseigentümers (sog. Erbbaurechtsgeber) um ein beschränkt dingliches Recht, das es dem Erbbauberechtigten ermöglicht, gegen Zahlung eines bestimmten Entgeltes (Erbbauzins) auf oder unter dem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten.

Die Besonderheit liegt darin, dass Grundstücks- und Bauwerkseigentümer nicht identisch sind, denn in der Regel ist ein auf dem Grundstück aufstehendes Bauwerk wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und somit vom Eigentum desselben umfasst.

Hier berate und vertrete ich Sie bei der Begründung, Änderung und Aufhebung eines Erbbaurechts sowie bei der Prüfung von Erbbauzinserhöhungen, grundstückswertindizierten Klauseln und bei der Anwendung von § 9a Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).

Zwangsverwaltungsrecht

Beim Zwangsverwaltungsrecht handelt es sich um eine Form der immobilen Zwangsvollstreckung. Dabei wird auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers durch das Vollstreckungsgericht ein Zwangsverwalter bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Grundstück zu verwalten, wobei allein diesem die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis obliegt.

Sowohl für den Vermieter als auch für die Mieter ergeben sich daraus rechtliche Folgen, die zu beachten sind, um rechtliche und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Auch hier berate ich Sie gern.

Kompetente Beratung in allen rechtlichen Fragen zu Ihrer Immobilie in meiner Kanzlei:
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Gerne stehe ich Ihnen in Berlin-Steglitz, Zehlendorf, Wilmersdorf, Schöneberg und Charlottenburg beratend zur Seite!