In der Eigentümerversammlung werden die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft gefasst. Durch die nunmehr auch per Gesetz festgelegte Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.07.2007 ist die „Organisation“ mit dem Verwalter gegenüber den Wohnungseigentümern gestärkt worden, die allerdings weiterhin die Träger der Gemeinschaft sind und in ihr die Verantwortung für das Gedeihen der Anlage wahrnehmen.
Das hat auch Einfluss auf die Eigentümersammlung. Die Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung, beginnend mit der Formulierung und der Erstellung der Beschlussprotokolle sind hierbei Umfang meiner Beratungstätigkeit.
Ich berate Sie weiter dahingehend, rechtmäßige und nicht anfechtbare Beschlüsse herbeizuführen. Ebenso vertrete ich auch Wohnungseigentümer, vor allem bei der Anfechtung von Beschlüssen.
Ich setze mich für Ihr Recht ein – Kontaktieren Sie mich gerne in meiner Kanzlei!
Telefon: 030-224 452 511
Gerne stehe ich Ihnen in Berlin-Steglitz, Zehlendorf, Wilmersdorf, Schöneberg und Charlottenburg beratend zur Seite!